Diplom Personalverrechnung
Die Personalverrechnung spielt im Produkt-Angebot einer WT-Kanzlei eine immer wichtigere Rolle. Personalverrechner:innen sind gefragte Spezialist:innen und Top-Berater:innen ihrer Klientel. Die Personalverrechnung umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer:innen. Bei den Abrechnungen sind drei Rechtsbereiche von Bedeutung: Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und (Lohn)Steuerrecht. Daneben obliegen dem/der Personalverrechner:in die regelmäßige Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten und die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse etc.
Nur ausgezeichnet geschulte Mitarbeiter:innen können diesen wichtigen und positiven Beitrag zur Gesamtkanzlei generieren. Die PV-Ausbildung der Akademie soll die Absolvent:innen in die Lage versetzen, in der PV eigenständig zu arbeiten, aber auch bestehende Abrechnungen hinterfragen und optimieren zu können.
Die Lehrinhalte decken sich auf Basis der Lernergebnisse auch mit einem Semester des facheinschlägigen Hochschullehrgangs Bachelor Professional Arbeits- und Personalrecht an der Universität für Weiterbildung Krems (Anerkennung möglich).
Wir begleiten und betreuen Sie während Ihrer Ausbildungszeit mit dem PV-Online-Coach und
dem Beispiel-Training mit Coachingstunden.
Anleitung + Zugang über unsere Lernwelt (lernwelt.akademie-sw.at).
Zielgruppe
- Kanzlei-Mitarbeiter:innen, die in der Personalverrechnung
eingesetzt werden sollen - Berufsanwärter:innen
Voraussetzungen
- Kaufmännisches Grundverständnis und Zahlenaffinität
Ihre Vorteile
- Rasche Einsetzbarkeit in der Personalverrechnung
- Kompetenz der aktuellen Rechtsgrundlage für die PV
- Erhöhung der Sicherheit des Kanzlei-Outputs
Förderungen
Informationen über die Möglichkeit zur Förderung unserer Ausbildungskurse sowie ein Formular für einen Antrag auf Bildungskarenz finden Sie auf unserer Serviceseite „Förderungen“.
Ihr Zusatznutzen
Für die Bestellung zum (selbstständigen) Personalverrechner:in oder Bilanzbuchhalter:in kann die schriftl. Prüfung durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde „ex post“ (im Nachhinein) angerechnet werden. Mündl. Prüfungen müssen vor den Meisterprüfungsstellen der WKO abgelegt werden: www.bilanzbuchhaltung.or.at. Mit der Befugnis „Bilanzbuchhalter:in (nach BiBuG)“ kann man nach 3,5 Jahren zur Steuerberaterprüfung antreten.