Diplom Personalverrechnung
Personalverrechner:innen sind gefragte Spezialist:innen und Top-Berater:innen ihrer Klientel. Die Personalverrechnung umfasst die gesamte Abrechnung aller Bezugsarten der in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer:innen. Bei den Abrechnungen sind die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und (Lohn)Steuerrecht von Bedeutung. Die wichtigen Themen werden zunächst auf „Basis-Niveau“ behandelt, werden von Modul zu Modul komplexer und dann schließlich in der Verknüpfung mit Spezialthemen abgerundet.
Mit dem PV-Online-Coach können Sie Ihre im Kurs erlernten Fachkenntnisse laufend überprüfen und aufgedeckte Wissenslücken effizient schließen. Für jedes Modul gibt es einen Trainingsmodus und vor der schriftlichen Prüfung einen Prüfungsmodus (über alle Themen aller Module).
Anleitung + Zugang über unsere Lernwelt (lernwelt.akademie-sw.at).
Zielgruppe
- Mitarbeiter:innen, die in der Personalverrechnung eingesetzt werden
- Personalverantwortliche oder sonstige Interessierte, die sich einen strukturierten Überblick verschaffen wollen
- Mitarbeiter:innen in HR-Abteilungen
Voraussetzungen
- Kaufmännisches Grundverständnis und Zahlenaffinität
Ihre Vorteile
- Kenntnis der Rechtsgrundlagen für die PV
- Erhöhung der Sicherheit des Kanzlei-Outputs
- gängige Routine-Abrechnungen unter Berücksichtigung der kollektivvertraglichen Vorschriften durchführen
- Verbindungen zum Rechnungswesen herstellen
- häufige Mandant:innenfragen beantworten können
Förderungen
Informationen über die Möglichkeit zur Förderung unserer Ausbildungskurse sowie ein Formular für einen Antrag auf Bildungskarenz finden Sie auf unserer Serviceseite „Förderungen“.
Ihr Zusatznutzen
Für die Bestellung zum (selbstständigen) Personalverrechner:in oder Bilanzbuchhalter:in kann die schriftl. Prüfung durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde „ex post“ (im Nachhinein) angerechnet werden. Mündl. Prüfungen müssen vor den Meisterprüfungsstellen der WKO abgelegt werden: www.bilanzbuchhaltung.or.at. Mit der Befugnis „Bilanzbuchhalter:in (nach BiBuG)“ kann man nach 3,5 Jahren zur Steuerberaterprüfung antreten.