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LL.M. Arbeits- und Personalrecht

Bewerbung

Ab Herbst 2024 startet der neue LL.M. Arbeits- und Personalrecht in Kooperation mit der Universität für Weiterbildung Krems. Das Weiterbildungsprogramm mit 60 ECTS-Punkten kann berufsbegleitend innerhalb von 4 Semestern absolviert werden. Das Studium besteht aus Pflichtmodulen (54 ECTS) und einem Wahlmodul (6 ECTS). Die Auswahl des Wahlmoduls ist im Rahmen des Aufnahmegesprächs in einem „Learning Agreement“ festzuhalten.

Alle Bewerbungen sind unter folgendem Link möglich: Arbeits- und Personalrecht LL.M. – Universität für Weiterbildung Krems (donau-uni.ac.at)


Online-Veranstaltung

Am 14. Oktober findet um 18.00 eine Online-Infoveranstaltung statt.

Anmeldung Infoveranstaltungen:
Hier gelangen Sie zur Anmeldung


Das Studienprogramm

Die Universität für Weiterbildung Krems und die Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen bieten unter der Studienleitung von Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka und Dr. Johannes Kerschbaumer, MAS M.E.S. sowie den externen Studienmanagern Florian Schrenk, BA, LLM und Mag. Friedrich Schrenk den LL.M. Arbeits- und Personalrecht an.

Das Arbeits- und Personalrecht ist von einer besonderen Dynamik geprägt, die den sich immer schneller ändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie dem damit zusammenhängenden Wandel in der Arbeitswelt geschuldet ist. Für Personalist:innen in verantwortlichen Positionen erlangen die Themen Internationalisierung, Digitalisierung und Automatisierung neben der Spezialisierung im Vertragsrecht immer größere Bedeutung.

Die Begriffe grenzüberschreitendes Homeoffice, Workation und Gig Economy stellen nur eine kleine Auswahl an Themenbereichen der Arbeitswelt der Zukunft dar.

Im Studium der Weiterbildung Arbeits- und Personalrecht advanced stehen neben Spezialisierungen im internationalen Arbeits- und Personalrecht und in der Digitalisierung/Automatisierung auch die Grundlagen der immer spezifischer notwendigen arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur auf nationaler und internationaler Ebene im Mittelpunkt.

Die Kosten betragen insgesamt EUR 11.900,–


Zulassungsvoraussetzungen

Ein fachlich in Frage kommendes Studium auf mind. Bachelorniveau (180 ECTS Punkte)


Studienschwerpunkte

Nach Absolvierung des Weiterbildungsstudiums können die Studierenden:

  • die Rechtsbegriffe und Grundlagen des Arbeitsrechts, sowie des Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts erklären;
  • die Systematik im Arbeits- und Personalrecht und dessen Abläufe im internationalen
    Kontext bewerten;
  • grenzüberschreitende Sachverhalte beurteilen und Lösungsansätze entwickeln;
  • datenschutzrechtliche Fragestellungen und rechtliche Herausforderungen im Bereich
    der Digitalisierung, Automatisierung und Telearbeit beurteilen;
  • Diskriminierungstatbestände und Fragen der Gleichstellung in arbeitsrechtlichen Kontexten einschätzen;
  • anhand aktueller nationaler und europäischer Rechtsprechung Verträge gestalten;
  • Entsendesachverhalte aus dem eigenen beruflichen Kontext interpretieren und die
    entsprechenden Schritte auf Basis der notwendigen Formalismen im internationalen
    Kontext planen;
  • die Grundlagen des EU-Rechts in Bezug auf arbeits- und personalrechtliche Sachverhalte beurteilen;
  • im Rahmen der Masterarbeit eigenständig Forschungsfragen beantworten und juristisch strukturiert argumentieren.

Das Weiterbildungsstudium dauert 4 Semester und umfasst insgesamt 60 ECTS-Punkte.
Der Ablauf des Weiterbildungsstudiums ist so organisiert, dass berufsbegleitend studiert
werden kann. Die Organisation des Weiterbildungsstudiums erfolgt in Blended Learning
Modus


Pflichtmodule

  • Internationales Personalrecht
  • Entsendung, grenzüberschreitende Sachverhalte
  • Gleichbehandlung im Arbeitsleben und sozioökonomische Aspekte
  • Digitalisierung/Automatisierung im personalrechtlichen Kontext
  • Vertragsgestaltung, aktuelle Gesetzgebung und Judikatur
  • Rechtswissenschaftliches Arbeiten
  • Masterarbeit

Wahlmodule

Von den hier aufgelisteten Modulen ist ein Modul zu absolvieren. Die Auswahl ist im Rahmen des Aufnahmegesprächs in einem „Learning Agreement“ festzuhalten.

  • Ausländer:innenbeschäftigung im arbeitsrechtlichen Kontext
  • Einführung und Analyse komplexer Systeme
  • Einführung in das Euoparecht/EU-Binnenmarktrecht