Seminar Steuerrecht, Recht

Besonderheiten bei Bilanzierung und Prüfung der eigennützigen Privatstiftung

Aktuelle Veranstaltung | 807888 | merken 19.08.2025 | Webinar | 2,5 UE | Referent: Marschner, Ernst
Verfügbarkeit
Viele freie Plätze Viele freie Plätze
Preis (inkl. USt) € 120,00
807886 (merken)
02.04.2025 | Webinar | 2,5 UE | Referent: Marschner, Ernst
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Preis (inkl. USt) € 120,00
807887 (merken)
17.06.2025 | Webinar | 2,5 UE | Referent: Marschner, Ernst
Verfügbarkeit
Viele freie Plätze Viele freie Plätze
Preis (inkl. USt) € 120,00

Beschreibung

Es werden die für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen wesentlichen zivilrechtlichen Grundlagen, einschließlich Offenlegungsvorschriften erläutert. Der Hauptteil besteht in der Darstellung der Besonderheiten der Bilanzierung der Privatstiftung im Vergleich zur Kapitalgesellschaft

Voraussetzung

Vorwissen hilfreich, da für Anwendungen in der Praxis gedacht

Ausbildungsziel / Lernergebnisse

Die Absolvent:innen sind in der Lage (komplexe) Sachverhalte in der Beratungspraxis zu betreuen.

Inhalt

  • Zivilrechtliche Grundlagen der Privatstiftung
    • Stiftungserklärung
    • Stifterrechte
    • Grundlagen des PSG
  • Errichtung der Privatstiftung
    • Erlaubte Tätigkeiten
    • Unternehmensrechtliche Bewertung bei Eingang in die Privatstiftung
    • Zwang zur Aufwertung, steuerlich abweichende Werte
    • Unternehmensübertragung auf die Privatstiftung
    • Stichtag
  • Offenlegung beim Wirtschaftlichen—Eigentümer-Register bzw beim Finanzamt
  • Laufende Bilanzierung
    • Besonderheiten gegenüber Kapitalgesellschaften
    • Gliederung von Bilanz und GuV
    • Zwischenkörperschaftsteuer im Jahresabschluss
    • Steuerabgrenzung
    • Investmentfonds
    • Steuerrechnung
    • Anhang
    • Lagebericht
    • Keine Offenlegung des Jahresabschlusses
    • Besonderheiten des Konzernabschlusses
  • Organe der Privatstiftung
    • Stiftungsvorstand: Bestellung und Abberufung bzw Entlohnung
    • Stiftungsprüfer
    • Sonstige Organe
  • Prüfung der Privatstiftung
    • Jahresabschlussprüfung
    • Einhaltung des Stiftungszwecks
    • Weitere Aufgaben des Stiftungsprüfers aufgrund seiner Organstellung
    • Sonderprüfung
    • Besonderheiten gegenüber Kapitalgesellschaften
  • Auflösung der Privatstiftung

Anmeldehinweise

Der Preis versteht sich pro Teilnehmer:in!
Gemäß unserer AGBs weisen wir höflich darauf hin, dass Mehrfachteilnahmen ohne Anmeldung aller Teilnehmer:innen nicht zulässig sind.

Zielgruppe

Steuerberater:innen, Steuersachbearbeiter:innen und Bilanzierer:innen, fortgeschrittene Berufsanswärter; eventuell auch Banken

Teilnahmebestätigung

Präsenz: Die Teilnehmer:innen bestätigen Ihre Anwesenheit durch Unterschrift auf der Anwesenheitsliste. Bitte achten Sie selbst darauf, dass Sie Ihre Anwesenheit täglich durch Ihre Unterschrift bestätigen. Wir bitten um Verständnis, dass nur jene Tage von der ASW bestätigt werden können, bei denen eine Unterschrift vorliegt.

Webinar: Die Veranstaltung wird über Zoom abgehalten. Wir bitten um Verständnis, dass die ASW nur dann Teilnahmebestätigungen ausstellen kann, wenn Ihr Vor- und Nachname während der Veranstaltung ersichtlich ist (automatische Protokollierung in Zoom).

ACHTUNG ! Die Veranstaltung wird NICHT aufgezeichnet (kein Video on demand), weshalb Sie an die angeführten Vortragszeiten gebunden sind!

Hinweis anrechenbare Stunden

Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt. Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit dem/der Programm-Manager:in Kontakt auf. Vielen Dank!

Bild- u. Tonaufnahmen

Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.