Seminar Steuerrecht, Recht

Besteuerung von Kapitalvermögen

Aktuelle Veranstaltung | 707309 | merken 25.06.2025 | Webinar | 4 UE | Referent: Marschner, Ernst
Verfügbarkeit
Viele freie Plätze Viele freie Plätze
Preis (inkl. USt) € 216,00
707308 (merken)
01.04.2025 | Webinar | 4 UE | Referent: Marschner, Ernst
Verfügbarkeit
Viele freie Plätze Viele freie Plätze
Preis (inkl. USt) € 216,00
707310 (merken)
20.08.2025 | Webinar | 4 UE | Referent: Marschner, Ernst
Verfügbarkeit
Viele freie Plätze Viele freie Plätze
Preis (inkl. USt) € 216,00

Beschreibung

): Das Seminar hat die vier Kapitaleinkunftsarten des § 27 EStG im Visier und fokussiert dabei auf die in der Praxis wichtigen Besteuerung von Früchten (Zinsen, Dividenden) und Kursgewinnen. Themen sind Privatvermögen, Betriebsvermögen, Exkurs Körperschaften; behandelt wird die Kapitalertragsteuer, die eingeschränkte Verlustverwertung und verschiedene gängige Produkte (Anleihen, Beteiligungen, Fonds).

Voraussetzung

Vorwissen hilfreich, da für Anwendungen in der Praxis gedacht

Ausbildungsziel / Lernergebnisse

Die Absolvent:innen sind in der Lage (komplexe) Sachverhalte in der Beratungspraxis zu betreuen.

Inhalt

  • Vier Arten von Einkünften aus Kapitalvermögen
    • Früchte (Zinsen und Dividenden)
    • Realisierte Wertsteigerungen
    • Derivate
    • Kryptowährungen
  • Besonderer Steuersatz iHv 27,5% versus progressive Einkommensteuer
  • Detaillierte Behandlung der verschiedenen Kapitalanlagen
    • Rentenpapiere (Anleihen)
    • Aktien
    • Investmentfonds
    • Indexzertifikate einschließlich Derivate
    • Lebensversicherungen
    • Kryptowährungen
  • Besonderheiten im Betriebsvermögen der natürlichen Person
    • Zwingende Veranlagung von Kursgewinnen und Derivaten
    • Teilwertabschreibungen, eigene Verlustverrechnung
    • Auswirkungen auf den Gewinnfreibetrag
    • Einlagen und Entnahmen
  • Verlustrechnung (KESt bzw Veranlagung)
  • Veranlagung beim Finanzamt (obligatorisch oder freiwillig)
  • Entnahme aus Depot
  • Steuerbefreiung für Depotüberträge
  • Unentgeltliche Übergabe von Kapitalvermögen
  • Wegzugsbesteuerung (KESt-Auswirkungen)
  • Beschränkte Steuerpflicht
  • Kapitalanlagen bei Körperschaften
    • Kapitalertragssteuer bei Kapitalgesellschaften
    • Zwischensteuer bei Privatstiftungen
    • Inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Anmeldehinweise

Der Preis versteht sich pro Teilnehmer:in!
Gemäß unserer AGBs weisen wir höflich darauf hin, dass Mehrfachteilnahmen ohne Anmeldung aller Teilnehmer:innen nicht zulässig sind.

Zielgruppe

Steuerberater:innen, Steuersachbearbeiter:innen & Bilanzierer:innen, fortgeschrittene Berufsanwärter:innen

Teilnahmebestätigung

Präsenz: Die Teilnehmer:innen bestätigen Ihre Anwesenheit durch Unterschrift auf der Anwesenheitsliste. Bitte achten Sie selbst darauf, dass Sie Ihre Anwesenheit täglich durch Ihre Unterschrift bestätigen. Wir bitten um Verständnis, dass nur jene Tage von der ASW bestätigt werden können, bei denen eine Unterschrift vorliegt.

Webinar: Die Veranstaltung wird über Zoom abgehalten. Wir bitten um Verständnis, dass die ASW nur dann Teilnahmebestätigungen ausstellen kann, wenn Ihr Vor- und Nachname während der Veranstaltung ersichtlich ist (automatische Protokollierung in Zoom).

ACHTUNG ! Die Veranstaltung wird NICHT aufgezeichnet (kein Video on demand), weshalb Sie an die angeführten Vortragszeiten gebunden sind!

Hinweis anrechenbare Stunden

Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt. Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit dem/der Programm-Manager:in Kontakt auf. Vielen Dank!

Bild- u. Tonaufnahmen

Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.