CO2 Fußabdruck für Kanzlei und Klienten
Beschreibung
Die Ermittlung des eigenen CO2 bzw. THG Fußabdrucks bietet für Kanzleien und Klient:innen die Möglichkeit, ihre Umweltauswirkungen zu quantifizieren. Diesen Fußabdruck in kg C02 kann der Ersteller an Auftraggeber und andere Stakeholder kommunizieren oder im Zuge seiner ESRS (Lage-) Berichterstattung verwenden.
Ausbildungsziel / Lernergebnisse
Die Absolvent:innen sind in der Lage, die Datenerhebung zu strukturieren und kritische Elemente bzw. Lücken zu erkennen. Die Teilnehmer:innen können an der Schnittstelle Wirtschaft-Nach-haltigkeit-Digitalisierung die grundlegenden Auswertungen vornehmen. Die Absolvent:innen haben die Beratungskompetenz erworben, ihre Klient:innen durch den Prozess der THG-Bilanzierung zu lotsen.
Inhalt
- Geltende Regelwerke zur Treibhausgasbilanzierung
- Treibhausgas-Scopes für Dienstleister und Gewerbe/Handel
- Vorbereitung & Datenerhebung der Mengen pro Jahr
- Emissionsfaktoren, Online-Tools & Auswertung
- Beratung und Projektmanagement für Klienten
- Grundlagenstruktur THG-Bericht nach dem GHG Protocol
- KPIs über den Fußabdruck hinaus
Anmeldehinweise
Der Preis versteht sich pro Teilnehmer:in!
Gemäß unserer AGBs weisen wir höflich darauf hin, dass Mehrfachteilnahmen ohne Anmeldung aller Teilnehmer:innen nicht zulässig sind.
Zielgruppe
Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen, Berufsanwärter:innen, Nachhaltigkeitsverantwortliche, Bilanzierer:innen
Teilnahmebestätigung
Die Teilnehmer:innen bestätigen Ihre Anwesenheit durch Unterschrift auf der Anwesenheitsliste. Bitte achten Sie selbst darauf, dass Sie Ihre Anwesenheit täglich durch Ihre Unterschrift bestätigen. Wir bitten um Verständnis, dass nur jene Tage von der ASW bestätigt werden können, bei denen eine Unterschrift vorliegt. ACHTUNG ! Die Veranstaltung wird NICHT aufgezeichnet (kein Video on demand), weshalb Sie an die angeführten Vortragszeiten gebunden sind!
Hinweis anrechenbare Stunden
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt. Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit dem/der Programm-Manager:in Kontakt auf. Vielen Dank!
Bild- und Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.