Das wirtschaftliche Eigentümer:innen Registergesetz (WiEReG) AUFBAUSEMINAR
inkl. Update WiEReG Novelle 2023
Beschreibung
Wenn Sie für Ihre Klient:innen regelmäßig Wirtschaftliche Eigentümer:innen feststellen und überprüfen, dann haben Sie bereits bemerkt, dass sich mitunter sehr kniffelige Rechtsfragen stellen können. Seit Dezember 2024 sind ausschließlich die neuen Meldeformulare zu verwenden. Lernen Sie wie sie diese optimal nutzen können und wie sie der Umstieg leicht gelingt. Zudem ergeben sich mit der WiEReG Novelle 2023 einige Änderungen, aufgrund derer nun auch der WiEReG BMF-Erlass aktualisiert wurde. Überdies wurden auch mit der WiEReG Novelle 2024 einige wesentliche Änderungen vorgenommen, die im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten werden.
Mit WiEReG BMF-Erlass und Beispielsammlung lassen sich viele Fragen beantworten, doch was sollte man beachten, um die typischen Fehler zu vermeiden? Für welche Kliente:innen ist die Übermittlung eines Compliance-Packages sinnvoll? Welche Vorteile bringt die Vernetzung der Register auf Europäischer Ebene? Wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie einen Vermerk oder eine Aufforderung zur Übermittlung von Unterlagen erhalten? Solide Kenntnisse sind hier sehr hilfreich um Klient:innen entsprechend beraten zu können. Schlussendlich werden Meldungen an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer:innen werden verstärkt durch die Registerbehörde überprüft, weswegen es vermehrt zur Anforderung von Unterlagen, zur Setzung von Vermerken und auch zur Einleitung von Finanzstrafverfahren kommt.
Dieser Kurs richtet sich an alle, die sich bereits in der Praxis mit dem WiEReG beschäftigt haben und jene, die den WiEReG Grundlagenkurs besucht haben und ihr Wissen aktualisieren und vertiefen möchten, um so auch schwierige Fallkonstellationen sicher und effizient lösen zu können.
Ausbildungsziel / Lernergebnisse
Sie erwerben vertiefte Kenntnisse, bringen Ihr Wissen auf den aktuellen Stand und können auch schwierige Sachverhalte sicher und effizient lösen. Sie können die jährlichen Überprüfung für Ihre Klient:innen effektiv und effizient durchführen und Sie können die Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Klient:innen mit weniger Aufwand bewerkstelligen und vermeiden potentiell sehr hohe Strafen wegen Finanzvergehen bei unrichtigen Meldungen (bis 200.000 Euro).
Inhalt
- WiEReG BMF-Erlass 2024
- Vorschau auf die WiEReG FATF Novelle
- Feststellung von wirtschaftlichen Eigentümern – spezielle Aspekte bei einzelnen Rechtsformen
- Durchführung der jährlichen Überprüfung für Klienten und Vermeidung typischer Fehler
- Erstellung und Meldung von Compliance-Packages gemäß dem WiEReG BMF-Erlass
- Vermerke und Finanzvergehen wegen unrichtiger Meldungen
Anmeldehinweise
Der Preis versteht sich pro Teilnehmer:in!
Gemäß unserer AGBs weisen wir höflich darauf hin, dass Mehrfachteilnahmen ohne Anmeldung aller Teilnehmer:innen nicht zulässig sind.
Zielgruppe
Berufsberechtigte, Berufsanwärter:innen, Mitarbeiter:innen in WT-Kanzleien, Revisionsassistent:innen
Referentin
Mag. Katharina Peschetz ist Juristin, Steuerberaterin und ausgewiesene Expertin im Finanzstrafrecht und der Begleitung strittiger Betriebsprüfungen, sowie schwieriger Rechtsmittelverfahren. Ihre Expertise im Finanzstrafrecht, Abgabenverfahrensrecht, Steuerrecht und der Geldwäscheprävention gibt sie in zahlreichen Fachpublikationen und Vorträgen, unter anderem für die Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, die Notariatsakademie und den Bund Österreichische Bilanzbuchhalter:innen regelmäßig an interessierte Kolleg:innen weiter.
Teilnahmebestätigung
Die Veranstaltung wird über Zoom abgehalten. Wir bitten um Verständnis, dass die ASW nur dann Teilnahmebestätigungen ausstellen kann, wenn Ihr Vor- und Nachname während der Veranstaltung ersichtlich ist (automatische Protokollierung in Zoom). ACHTUNG ! Die Veranstaltung wird NICHT aufgezeichnet (kein Video on demand), weshalb Sie an die angeführten Vortragszeiten gebunden sind!
Hinweis anrechenbare Stunden
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt. Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit dem/der Programm-Manager:in Kontakt auf. Vielen Dank!
Bild- u. Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.