ESG-Expert - Prüfung zum Zertifikatserhalt
Voraussetzung
Zugelassen sind alle Lehrgangs-Absolvent:innen aus WT-Kanzleien, dabei ist eine Anwesenheitspflicht von mind. 75 % am Lehrgang und die Präsentation eines Kanzleiprojektes erforderlich.
Inhalt
Die Prüfung erfolgt in zwei Teilen:
Teil 1 - Wissensabfrage:
Sie beweisen Ihr erlangtes Wissen, indem Sie einen Multiple-Choice-Test bestreiten (Online-Tool).
Dabei beantworten Sie 30 Fragen in 45 Minuten.
Haben Sie 55 % der Fragen richtig beantwortet, haben Sie diesen Teil bestanden.
Bei über 90 % richtig beantworteter Fragen haben Sie "mit Auszeichnung" bestanden.
Teil 2 - Präsentation Projektarbeit:
Sie erarbeiten ein Projekt zum Thema ESG, welches Sie in Ihrem beruflichen Umfeld auch verwirklichen bzw. direkt in der Kundenberatung einsetzen können.
Dieses Projekt soll detailliert beschrieben und mit "Mustervorlagen" wie z.B. Checklisten, Fragebögen, Formularen etc. unterlegt sein.
Die Themenschwerpunkte werden in der Einführungs-Lecture des Lehrgangs vorgestellt.
Die Ausarbeitung sollte folgende Überlegungen einbeziehen:
Facheinschlägig, praxisorientiertes Umsetzungkonzept (mind. 5 Seiten)
Weitere 2 Seiten betreffen folgende Abschnitte:
- Inwieweit handelt es sich um rechtlich geregeltes Beratungsfeld/Projekt
- Grobeinschätzung des Marktpotenzials für Klientenstock
- Grobeinschätzung fachlicher und zeitlicher Ressourcen
- Beschreibung des Kunden- bzw. Kanzleinutzen
Bitte orientieren Sie sich in der Arbeitsform an einer wissenschaftlichen Arbeit (Quellenangaben erforderlich).
Es muss nachvollziehbar sein, dass das Projekt aus Ihrer eigenen Idee/Ihres eigenen Konzeptes/Ausarbeitung entstanden ist.
!Achtung!
Das Exposé zur Projektarbeit wird am letzten Lehrgangstag von Ihnen kurz vorgestellt. Hier können der Lehrgangsleiterin auch Fragen gestellt werden.
Die Vorstellung des Projekts (mittels PP, Video oder Skriptum etc.) und dessen Bewertung findet online im Anschluss an die schriftliche Prüfung am 09.05.2025 statt.
Ablauf Online-Prüfung Multiple-Choice
Prüfungsort: Ihr PC
Für die Freischaltung zur Prüfung erhalten Sie einen Zugangslink.
Die Registratur zur Prüfung erfolgt mittels Bildkennung. Dabei werden über die Webcam Aufzeichnungen gemacht.
Folgendes Fehlverhalten führt zur Aberkennung des Bestehens der Prüfung:
- Mehrere Personen im Bild zu sehen/Unterhaltungen/sprechen
- Dunkler Raum
- Hin- und herschauen im Raum (auf den Boden/Tisch blicken)
- Keine Person im Bild zu sehen
- Andere Tabs z.B. im Internet geöffnet
- Abgedeckte Webcam
Die Prüfung muss in einem Fluss absolviert werden.
Ein Aussteigen aus dem Programm bedeutet den Abbruch der Prüfung.