Intensivworkshop - (Personal-)Rückstellungen in Bilanz und Steuerrecht
Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücks. der jüngsten Änderungen
Beschreibung
Dieser Intensivworkshop behandelt die wichtigsten Fragestellungen und Fallstricke aus Sicht der Praxis rund um das Thema Rückstellungen in Bilanz und Steuerrecht und im Besonderen auch mit Fokus auf Personalrückstellungen.
Dabei auch zahlreiche Fallbeispiele erarbeitet und dabei die wichtigsten Annahmen, Wahlreche und Unterschiede zwischen UGB und SR erarbeitet und die Gestaltungsmöglichkeiten ausgelotet.
Ausbildungsziel / Lernergebnisse
Im Rahmen dieses Kurses werden die wichtigsten Fragestellungen und Fallstricke iZm (Personal-)Rückstellungen aus Sicht der Wirtschaftstreuhänder:innen dargelegt/behandelt. Ziel ist dabei die Erstellungs- und Prüfsicherheit zu erhöhen.
Inhalt
Insbesondere werden folgende Schwerpunkte behandelt:
- Parameter zur Rückstellungsermittlung
- Abfertigung alt
- Pensionen
- Jubiläumsgeld
- Drohverluste
- Restrukturierung
- Umweltschutz etc.
- Anforderungen im UR und SR und Wahlrechte/Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Sozialkapitalrückstellungen (inkl. deren Berechnung)
Anmeldehinweise
Der Preis versteht sich pro Teilnehmer:in
Gem. unserer AGBs weisen wir höflich darauf hin, dass Mehrfachteilnahmen ohne Anmeldung aller Teilnehmer:innen nicht zulässig sind.
Zielgruppe
Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen, Steuersachbearbeiter:innen, Bilanzierer:innen
Teilnahmebestätigung
Die Veranstaltung wird über Zoom abgehalten. Wir bitten um Verständnis, dass die ASW nur dann Teilnahmebestätigungen ausstellen kann, wenn Ihr Vor- und Nachname während der Veranstaltung ersichtlich ist (automatische Protokollierung in Zoom).
ACHTUNG ! Die Veranstaltung wird NICHT aufgezeichnet (kein Video on demand), weshalb Sie an die angeführten Vortragszeiten gebunden sind!
Hinweis anrechenbare Stunden
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt.
Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit dem/der Programm-Manager:in Kontakt auf.
Vielen Dank!
Bild- u. Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.