Kollektivvertrag für Handelsangestellte – ein Überblick über die wesentlichen Bestimmungen
Beschreibung
Der „Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben“ ist zahlenmäßig der größte Kollektivvertrag Österreichs. Inhaltlich gibt es eine Reihe von Besonderheiten, die in Zusammenhang mit den erweiterten Öffnungszeiten, einer Vielzahl an möglichen Arbeitszeitmodellen, aber auch einem seit 2022 völlig neuen Beschäftigungsgruppenmodell bestehen. Das Webinar gibt einen knappen Überblick, über die in der Praxis wesentlichen Bestimmungen.
Inhalt
- Geltungsbereich
- KV-Abschluss 2024, KV-Erhöhung
- Arbeitszeitmodelle und deren Auswirkungen
- Mehrarbeit
- Überstunden
- Spezielle Zulagen und Zuschläge
- Öffnungszeitenzuschläge
- Kündigungsbestimmungen
- Sonderzahlungen
- Grundsätze des Gehaltssystems
Zielgruppe
Wirtschaftstreuhänder:innen, Mitarbeiter:innen von Personalabteilungen, Personalverrechner:innen
Teilnahmebestätigung
Die Veranstaltung wird über Zoom abgehalten. Wir bitten um Verständnis, dass die ASW nur dann Teilnahmebestätigungen ausstellen kann, wenn Ihr Vor- und Nachname während der Veranstaltung ersichtlich ist (automatische Protokollierung in Zoom). ACHTUNG ! Die Veranstaltung wird NICHT aufgezeichnet (kein Video on demand), weshalb Sie an die angeführten Vortragszeiten gebunden sind!
Hinweis anrechenbare Stunden
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt. Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit dem/der Programm-Manager:in Kontakt auf. Vielen Dank!
Bild- u. Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.