Praxis pur - 45 Fallbeispiele aus der Buchhaltungs-/Bilanzierungspraxis in Frage und Antwort
mit Lösungsskriptum
Beschreibung
Problemfälle aus der Buchhaltungs-/Bilanzierungspraxis werden gerechnet, diskutiert und gelöst.
Inhalt
- Corona: Überblick: was ist zu beachten, um Haftungen bestmöglich zu vermeiden?
- Verbuchung von Betriebsprüfungsergebnissen
- Wie wird ein Betriebsprüfungsbericht im Jahresabschluss berücksichtigt? Welche bilanziellen und steuerlichen Auswirkungen ergeben sich daraus?
- Anlagevermögen
- Bilanzierung von Patenten und anderen Schutzrechten
- Was bedeutet „Opfertheorie“ iZm dem Kauf und der Bewertung von bebauten Grundstücken?
- Welche Probleme ergeben sich bei der Unterscheidung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand in der Praxis?
- Angemessenheit von Anschaffungen: der PKW im Unternehmens- und Steuerrecht; welche bilanziellen und steuerlichen Auswirkungen ergeben sich aus der gleichzeitigen Berücksichtigung von Luxustangente und Privatanteil?
- Weiters: die steueroptimale Erfassung des PKW-Privatanteils beim wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer.
- Wie werden Zuschüsse und Subventionen richtig bilanziert?
- Außerplanmäßige Abschreibung und Zuschreibung von Anlagegütern: die gesetzeskonforme Umgehung der bilanziellen Zuschreibungspflicht
- Bewertung von Wertpapieren und Beteiligungen: die großen Unterschiede auf einen Blick
- Wie werden geringwertige Vermögensgegenstände bei „Wesentlichkeit“ verbucht?
- Wie kann man lästigen Inventarisierungen begegnen? Was bedeutet Festwertverfahren? Seine Verbuchung und Bewertung.
- Investitions- und Steuerbegünstigungen (Freibeträge)
- Verbuchung von Corona-Zuschüssen
- Verbuchung von Investitionsprämie
- Umlaufvermögen
- Die Berechnung der Herstellungskosten von fertigen und halbfertigen Erzeugnissen - im Überblick
- Die richtige Erfassung und Bewertung des Lagerstandes von Handelswaren und (halb-) fertigen Erzeugnissen am Bilanzstichtag
- Die verlustfreie Bewertung (retrograde Vergleichswertermittlung): was ist das?
- Welches besondere Wahlrecht sieht das Gesetz bei der Bewertung von langfristigen Aufträgen vor?
- Forderungen an insolvente bzw. zahlungsunwillige Kunden: was ist wann zu tun?
- Forderungen mit Fremdwährungsrisiko
- Rechnungsabgrenzungen
- Häufige Fehler in der Praxis: wann kommt es zur Umsatzsteuerschuld, wann steht der Vorsteuerabzug zu?
- Die Verbuchung der Gewinnausschüttung einer GmbH
- Der Umlaufbeschluss zur Gewinnausschüttung; seine Verbuchung; die Pflichten gegenüber dem Finanzamt (KA1-Erklärung und Fristen
- Rückstellungen
- Garantierückstellung und ihre Inanspruchnahme
- Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- Wertsicherungsvereinbarungen bei Darlehensvereinbarungen
- Langfristige Rückstellungen im Unternehmens- und Steuerrecht
- Aufwandsrückstellungen im Unternehmens- und Steuerrecht
- Pauschale Rückstellungen im Unternehmens- und Steuerrecht
- Was bedeutet Wertaufhellung im Zusammenhang mit Rückstellungen?
- Berechnung der endgültigen Körperschaftsteuer (Rückstellung oder Forderung)
- Checkliste der MEHR–WENIGER Rechnungen
- Firmenwertabschreibung MWR alt und neu
- Gebäudeabschreibung
- PKW
- PWB Forderungen
- langfristige Rückstellungen
- Sozialkapitalrückstellungen
- diverse Prämien
- Spenden, Anbahnungsspesen
- Personensteuern
- Teilwertabschreibung und Veräußerungsverluste von Beteiligungen
- u.v.a.m.
- Checkliste der MEHR–WENIGER Rechnungen
- Verbindlichkeiten
- Das strenge Höchstwertprinzip
- Verbindlichkeiten mit Fremdwährungsrisiko
Zielgruppe
Dipl. Buchhalter:innen, Bilanzierer:innen, Berufsanwärter:innen, Mitarbeiter:innen aus dem Rechnungswesen
Teilnahmebestätigung
Die Teilnehmer:innen bestätigen Ihre Anwesenheit durch Unterschrift auf der Anwesenheitsliste. Bitte achten Sie selbst darauf, dass Sie Ihre Anwesenheit täglich durch Ihre Unterschrift bestätigen. Wir bitten um Verständnis, dass nur jene Tage von der ASW bestätigt werden können, bei denen eine Unterschrift vorliegt.
ACHTUNG ! Die Veranstaltung wird NICHT aufgezeichnet (kein Video on demand), weshalb Sie an die angeführten Vortragszeiten gebunden sind!
Hinweis anrechenbare Stunden
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt.
Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit dem/der Programm-Manager:in Kontakt auf.
Vielen Dank!
Bild- u. Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.