Umgründungsrecht - Update
Aktuelles und Praktisches aus der Umgründungsberatung
Beschreibung
Das jährliche Update zum Lehrgang Umgründungsrecht ist für alle mit Umgründungen befasste Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Berufsanwärter:innen und WT-Mitarbeiter:innen ein MUSS um sich in der Materie aktuell zu halten.
Hinweise
ACHTUNG
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an dieser Veranstaltung ausschließlich Berufsangehörigen (Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen & deren WT-Mitarbeiter:innen) vorbehalten ist. Die ASW behält sich vor, Anmeldungen von anderen Branchenangehörigen abzulehnen bzw. bei Selbstanmeldung über den Warenkorb, kurzfristig abzumelden.
Inhalt
Die Inhalte des Update Umgründungsrecht im Frühjahr 2024 sind:
- AbgÄG 2023 und Auswirkung auf Umgründungen
- § 6 Z 4 EStG iZm Umgründungen
- § 32 Abs 3 EStG und verunglückte Zusammenschlüsse
- § 19 Abs 2 Z 6 UmgrStG
- Die FlexCo und Umgründungen
- Der Geschäftsführer im Umgründungsrecht
- Fallbeispiele aus der Praxis
- EU-UmgrG
- Judikaturrundschau
Allgemeine Informationen
Bild- und Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.
Hinweis anrechenbare Stunden
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um für StB anrechenbare Stunden betreffend KSW-Fortbildungsverpflichtung handelt.
Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Vielen Dank!
Hinweis Webinar
Dieses Update wird an verschiedenen Terminen einmal in Präsenz mit der Möglichkeit des Streamens (Live-Stream) und einmal als Webinar (Zoom) angeboten. Bitte achten Sie bei der Buchung auf die gewünschte Vortragsform.
Vielen Dank!
Stornobedingungen
Bitte beachten Sie, dass eine Stornierung innerhalb 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit einer 30 %igen Stornogebühr (von den Lehrgangsgebühren) belegt wird. Bei Stornierung ab dem 1. Veranstaltungstag kommt eine 100 %ige Stornogebühr zur Verrechnung.