Besteuerung von liechtensteinischen Stiftungen
Beschreibung
Das Seminar behandelt die Besteuerung von liechtensteinischen Stiftungen mit österreichischen Beteiligten sowohl in Österreich als auch Liechtenstein.
Neben einem Überblick über die stiftungsrechtlichen Grundlagen wird insebesondere auf die Besteuerung der Stifter:innen und Begünstigten unter dem nationalen Recht Österreichs und Liechtensteins sowie unter dem Steuerabkommen (AStA) zwischen den beiden Staaten eingegangen.
Darüber hinaus wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung in beiden Ländern gegeben.
Voraussetzung
Es werden keine besonderen Fachkenntnisse vorausgesetzt
Inhalt
Stiftungsstandort Liechtenstein (Überblick über die Rahmenbedingungen in Liechtenstein, kurzer Überblick über ähnliche Vermögensstrukturen wie Anstalten und Trusts)
Liechtensteinisches Stiftungsrecht
- Ausgestaltung von Statuten und Beistatuten (Essentialia negotii, Stifterrechte, Begünstigtenrechte, aktuelle Änderungen im PGR, Protektoren und Beiräte)
- Zulässige Zwecke
- Organe (Stiftungsrat, Revisionsstelle, Kontrollorgane, weitere Organe)
- Governance: Foundation Governance, Business Judgement Rule, externe Kontrollen (Aufsicht durch STIFA, Kontrollorgan)
- Liechtensteinische Rechtsprechung zum Stiftungsrecht
Besteuerung der liechtensteinischen Stiftung mit österreichischen Beteiligten
- Errichtung
- Laufende Besteuerung (auf Ebene Stiftung, Stifter, Begünstigte und Stiftungsräte)
- Zuwendungen an Begünstigte
- Widerruf durch den Stifter
- Beendigung der Stiftung
- Ausgewählte Rechtsprechung in FL und AT
Zielgruppe
Steuerberater:innen, Kanzleimitarbeiter:innen
Lernergebnis
Die Absolvent:innen sind in der Lage die Besteuerung der liechtensteinischen Stiftung sowie ihrer österreichischen Stifter, Begünstigten und Stiftungsorgane in Österreich und in Liechtenstein zu verstehen.
Teilnahmebestätigung
Wir bitten um Verständnis, dass eine TN-Bestätigung nur dann ausgestellt werden kann, wenn Ihre Teilnahme nach dem Einstieg in Zoom mittels Anführung Ihres Vor- und Nachnamens während der Veranstaltung verifiziert werden kann.
Eine aktive Teilnahme an der Veranstaltung wird sehr begrüßt, wir bitten Sie daher Ihr Mikrofon und Ihre Kamera für Fragenstellungen bzw. zur Diskussion zu aktivieren.
Vielen Dank!
Anrechenbarkeit Fortbildung
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt.
Dieser Wert zählt ggf. für die Anrechenbarkeit der Fortbildungsverpflichtung der KSW für StB.
Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Vielen Dank!
Bild- u. Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.