Freie Dienstnehmer:innen – richtige Einstufung und Abrechnung
Nicht jedes vertragsrechtlich freie Dienstverhältnis unterliegt der Sozialversicherungspflicht nach § 4 Abs 4 ASVG
Hinweise
Der Preis versteht sich pro Teilnehmer:in
gem. unserer AGBs weisen wir höflich darauf hin, dass Mehrfachteilnahmen ohne Anmeldung aller Teilnehmer:innen nicht zulässig sind
Inhalt
„Freiheitsliebende“ Auftragnehmer:innen, also jene, die kein (echtes) Dienstverhältnis eingehen möchten, stellen Personalverantwortliche vor große Herausforderungen. So gilt es, entsprechend den beruflichen Rahmenbedingungen der Auftragnehmer:in die Art der Sozialversicherungspflicht festzustellen, was in der Praxis immer wieder mit großen Unsicherheiten für Auftraggeber:innen verbunden ist. Steht schlussendlich fest, dass ein freies Dienstverhältnis nach § 4 Abs 4 ASVG vorliegt, müssen die damit verbundenen abrechnungstechnischen Hürden genommen werden.
- Vertragsrecht: welche dienstnehmerähnlichen Ansprüche bestehen (Dienstzettel, Mutterschaft, Kündigungsbestimmungen)
- Sozialversicherungsrecht: Einstufung, Meldepflichten, Besonderheiten in der Abrechnung, sozialrechtliche Ansprüche
- Steuerrecht: Meldepflichten, Veranlagungspflicht
- Lohnnebenkosten
Zielgruppe
Personalverrechner:innen