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Seminar Betriebswirtschaft

Pauschalierung in der Praxis mit Beispielen

Aktuelle Veranstaltung | 807777 | merken 20.11.2024 | Graz | 6 UE |
Verfügbarkeit
Viele freie Plätze Viele freie Plätze
Preis (inkl. USt) € 204,00
Termin nicht buchbar
807782 (merken)
21.01.2025 | Webinar | 6 UE | Referent: Schützinger, Albert
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Preis (inkl. USt) € 204,00

Ausbildungsziel

Anhand systematischer Aufarbeitung und praktischen Beispielen soll ein praxisbezogener Überblick über die Einsatzmöglichkeiten von Pauschalierungsformen im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht vermittelt werden.

Inhalt

  • Gesetzliche Einordnung von Pauschalierungen im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht
  • Gesetzliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pauschalierungen
  • Anwendungsbereiche in der Praxis der Pauschalierung im Einkommensteuerrecht (mit Fallbeispielen)
  • „Basispauschalierung“ und deren praktische Anwendung
  • Pauschalierung für Kleinunternehmer
  • Gastgewerbepauschalierung (inkl. laufende Aktualisierungen)
  • Pauschalierung für nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende
  • Lebensmittel- und Gemischtwarenhandel
  • Drogistinnen/Drogisten
  • Handelsvertreterinnen/Handelsvertreter
  • Künstlerinnen/Künstler; Schriftstellerinnen/Schriftsteller
  • Sportler-/Sportlerinnenpauschalierung
  • Berufsgruppenpauschalierung
  • Land- und forstwirtschaftliche Pauschalierungsformen – Überblick
  • Weitere „Pauschalierungsformen“ z.B. Werbungskostenpauschalierung; Home-Office, (Zimmer-)Vermietung etc.
  • Pauschalierungsformen im Umsatzsteuerrecht
  • Vorsteuerpauschalierung § 14 UStG
  • Pauschalierung gem. § 22 UStG
  • Weitere Vorsteuerpauschalierungsmöglichkeiten auf Grund von Verordnungen
  • Checklisten
  • Vorteilhaftigkeitsberechnungen
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
  • Pauschalierungen und Betriebsaufgabe

Zielgruppe

Steuersachbearbeiter:innen, Bilanzbuchhalter:innen, Berufsanwärter:innen sowie interessierte Mitarbeiter:innen aus WT-Kanzleien

Preisinfo

Der Preis versteht sich pro Teilnehmer:in gem. unserer AGBs weisen wir höflich darauf hin, dass Mehrfachteilnahmen ohne Anmeldung aller Teilnehmer nicht zulässig sind