PV 1 - Basis Recht & einfache Abrechnungen
Diplom Personalverrechnung Modul 1
Voraussetzung
Kaufmännisches Grundverständnis und Zahlenaffinität
Inhalt
- Aufgabenbild eines:r Personalverrechners:in
- Rechtliche Grundlagen entlang des Stufenbaus der Rechtsordnung
- Unternehmensformen und ihre Auswirkung auf die Personalverrechnung
- Beurteilung der Dienstgeberstammdaten
- Zusammenarbeit und Kommunikation mit den relevanten Behörden
- Beurteilung der Dienstnehmerstammdaten
- Ablauf der Personalverrechnung
- Inhalte der Lohnnebenkosten-Gesetze
- Inhalt des Urlaubsgesetzes
- Arbeitszeitrecht
- Voll- und Teilzeit
- Vollversicherung und Teilversicherung
- Bewertung und Abrechnung von Mehrleistungen
- Pauschalierungsmöglichkeit von Entgelten
- Deckungsprüfungsrechnung
- steuerliche Anwendung des § 68 EStG sowie der dazugehörigen LStR
PV-Online-Coach
Mit dem PV-Online-Coach können Sie Ihre im Kurs erlernten Fachkenntnisse laufend überprüfen und aufgedeckte Wissenslücken effizient schließen. Für jedes Modul gibt es einen Trainingsmodus und vor der schriftlichen Prüfung einen Prüfungsmodus (über alle Themen aller Module).
Anleitung + Zugang unsere Lernwelt (lernwelt.akademie-sw.at).
Unterlagen
Das Akademie-Skriptum Nr. 221, „Basis Recht & einfache Abrechnungen“ (Hochweis; inkl. Beispielband) ist in der Kursgebühr inkludiert und wird bei Präsenz am 1. Kurstag ausgegeben. Findet der Kurs online statt, erhalten Sie das Skriptum vorab per Post oder digital über unsere Lernwelt (lernwelt.akademie-sw.at).
Lernergebnisse
- Die Studierenden sind in der Lage, die dienstgeber- und dienstnehmerrelevanten Stammdaten zu bestimmen und die personalverrechnungsrelevanten Rechtsfolgen aus diesen abzuleiten.
- Sie können eine mBGM erstellen.
- Die Studierenden können eine einfache Lohnabrechnung durchführen.
- Die Studierenden können die Schriftlichkeitsgebote in Verbindung mit der Arbeitszeitgestaltung erklären. Sie können diese in den Rechtvorschriften wiederfinden.
- Die Studierenden können eine Deckungsprüfungsrechnung erstellen.
- Die Studierenden sind in der Lage, die Unterschiede zwischen Teilzeit-Mehrzeit und Kollektivvertraglicher Mehrzeit zu bestimmen.