WiEReG Finanzstrafrechtliche Konsequenzen bei Verletzung von Meldepflichten
Beschreibung
Das WiEReG hat die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Ziel (als Umsetzung einer EU-Richtlinie)
Die Verletzung von Meldepflichten zieht drastische Strafen nach sich (bis zu € 200,000.-) und werden als Finanzvergehen teils aber „nur“ als Finanzordnungswidrigkeit geahndet.
Als Täter kommen auch Steuerberater und Bilanzbuchhalte in Frage
Das Seminar gibt einen Überblick zu den wichtigsten Bestimmungen des WiEReG, das Hauptaugenmerkt des Vortrags liegt jedoch auf Darstellung der aktuelle Judikatur, sowie auf Prävention und den Umgang mit Mandanten und stellt an Hand von Fällen dar, mit welchen konkreten Strafen man bei Meldepflichtverletzungen zu rechnen hat.
Voraussetzung
keine
Ausbildungsziel / Lernergebnisse
Die Absolvent:innen sind in der Lage
- die Risken bei Meldepflichtverletzungen und allfällige Konsequenzen einzuschätzen
- Vorkehrungen zu treffe, innerhalb der Kanzlei sowie gegenüber ihren Mandanten…
- Selbstanzeigen richtig einbringen
Inhalt
- Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des WiEReG
- Anwendungsbereich
- Sorgfaltspflichten der Rechtsträger in Bezug auf ihre wirtschaftlichen Eigentümer
- Bestimmungen über die Meldepflicht
- Strafbestimmungen
- Strafbemessung in der Praxis (Judikaturbeispiele)
- Selbstanzeige
Anmeldehinweise
Der Preis versteht sich pro Teilnehmer:in!
Gemäß unserer AGBs weisen wir höflich darauf hin, dass Mehrfachteilnahmen ohne Anmeldung aller Teilnehmer:innen nicht zulässig sind.
Zielgruppe
Steuerberater:innen, Bilanzbuchhalter:innen
Teilnahmebestätigung
Die Veranstaltung wird über Zoom abgehalten. Wir bitten um Verständnis, dass die ASW nur dann Teilnahmebestätigungen ausstellen kann, wenn Ihr Vor- und Nachname während der Veranstaltung ersichtlich ist (automatische Protokollierung in Zoom). ACHTUNG ! Die Veranstaltung wird NICHT aufgezeichnet (kein Video on demand), weshalb Sie an die angeführten Vortragszeiten gebunden sind!
Hinweis anrechenbare Stunden
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt. Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit dem/der Programm-Manager:in Kontakt auf. Vielen Dank!
Bild- u. Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.