Die Kollektivverträge im Metallgewerbe
Beschreibung
Informieren Sie sich aus erster Hand über die Änderungen und Ergänzungen, die durch die abgeschlossenen Kollektivverhandlungen entstanden sind:
Wirksamkeit ab 1.1.2025
- Erhöhung der IST-Löhne um 4,30%.
- Erhöhung der KV-Löhne um 3,80%.
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen: 3,80%. Auf Wunsch des Lehrlings sind diesem in den ersten 3 Lehrjahren die Kosten für ein Klima Ticket Ö im Kalenderjahr 2025 zu ersetzen. Damit soll die Akzeptanz umweltfreundlicher Mobilität bei der jungen Generation gefördert werden.
- Erhöhung der Entfernungszulagen und des Nächtigungsgeldes
- Nachtarbeits- und Schichtzulage für die 2. und 3. Schicht wird angehoben.
- SEG-Zulagen werden um 3,80% erhöht.
- Erhöhung der Montagezulage auf € 1,13.
Gültig für folgende Innungen bzw. Fachverbände:
- Dachdecker, Glaser und Spengler
- Fahrzeugtechnik
- Metalltechniker
- Sanitär-, Heizung- und Lüftungstechniker
- Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
- Mechatroniker
- Kunsthandwerke
- Gesundheitsberufe
- Metalltechnische Industrie
Quelle: Kollektivvertrags-Information Abschluss-Angestellte Metallgewerbe, wko.at
Inhalt
Kollektivvertrag für Arbeiter:innen im Metallgewerbe
Die Besonderheiten der kollektivvertraglichen Regelungen dieser Branche werden erörtert:
- flexible Arbeitszeitgestaltung im Metallgewerbe
- Zulagen sowie 50%, 75% oder 100% Überstundenzuschlag
- Entfernungszulagen, Fahrtkosten, Wegzeiten
sowie abgabenrechtliche Aspekte - Einstufung und Mindestlöhne
- Berechnung der Sonderzahlungen
- Auflösung der Arbeitsverhältnisse
- Endabrechnung und Verfall von Ansprüchen
Zielgruppe
Personalverrechner:innen, Interessierte aus dem WT-Berufsstand
Anmeldeinformationen
Bitte nehmen Sie die Anmeldung über den Warenkorb dieser Website online vor.
Es sind über eine Firmenregistrierung auch Anmeldungen von mehreren Personen möglich.
Beachten Sie, dass Anmeldungen, die über den Warenkorb getätigt werden, gegenüber Anmeldungen per E-Mail vorrangig behandelt werden.
Webinar
Diese Veranstaltung wird als Webinar abgehalten - eine aktive Teilnahme/ein aktiver Austausch ist erwünscht. Um Fragen stellen zu können bzw. um an Diskussionen teilnehmen zu können, ersuchen wir um die Aktivierung Ihres Mikrofons und Ihrer Webcam während der Veranstaltung.
Teilnahmebestätigung
Bitte beachten Sie, dass wir eine Teilnahmebestätigung nur dann ausstellen können, wenn Ihr Vor-und Nachname während der Veranstaltung verifizierbar ist!
Wir behalten uns vor, Anwesenheitskontrollen, z.B. im Form von Anschreiben im Chat etc., vorzunehmen.
Bild- und Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.
Vielen Dank!
Hinweis anrechenbare Stunden
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt.
Dieser Wert zählt ggf. für die Anrechenbarkeit der Fortbildungsverpflichtung der KSW für StB.
Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Vielen Dank!